Ständiger Bürgerrat in Aachen

30. März 2022

Als erste deutsche Kommune hat Aachen einen ständigen Bürgerrat beschlossen. Das bedeutet, dass die dortige Losversammlung anders als andere Bürgerräte eine rechtliche Grundlage und eine dauerhafte Organisationsstruktur hat. Am 30. März 2022 hatte der Rat der Stadt Aachen entsprechend entschieden. Vorbild ist der Bürgerdialog in der nahen Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) Ostbelgien.

Den zufällig gelosten Bürgerdialog jenseits der deutsch-belgischen Grenze gibt es bereits seit 2019. Er genießt eine große Unabhängigkeit. Die Themen können genauso eigenständig festgelegt werden wie die Organisation der Versammlungen der dafür ausgelosten Bürger. Dies und das Verfahren zum Umgang mit den Empfehlungen der dort „Bürgerversammlung“ genannten Bürgerräte werden durch ein Gesetz geregelt.

Bürgerrat berät kommunalpolitische Themen

Ähnlich sieht dies in Aachen aus. Der dortige Bürgerrat ist ein für die Beratung eines bestimmten kommunalpolitischen Themas zeitlich begrenzt eingerichtetes Gremium. Die 56 Mitglieder werden zufällig aus dem Einwohnermelderegister ausgelost. Der Bürgerrat wird besondere Themen von gesamtstädtischer Bedeutung beraten. Das sind in anderen Städten z.B. Fragen von Klimaschutz, Verkehr oder Stadtentwicklung.

Die Themen des Bürgerrates können auf verschiedenen Wegen eingebracht werden. Themenvorschläge können eingereicht werden 

  • von Einwohnern mit mindestens 125 Unterschriften
  • von einem vorheriger Bürgerrat
  • von den Ratsfraktionen
  • von Dezernaten der Stadtverwaltung

Die Themenvorschläge werden zunächst im Begleitgremium des Bürgerrates beraten. Die Empfehlung wird im Bürgerforum zur Beratung eingebracht. Das Bürgerforum bestimmt im Anschluss an die Beratung das Thema des Bürgerrates.

Themenauswahl durch Begleitgremium

Das Bürgerforum besteht aus zehn Ratsmitgliedern und sieben sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie aus zwei weiteren beratenden Mitgliedern des Senioren- und Integrationsrates. Es behandelt bisher bereits die an den Rat der Stadt Aachen oder an einem seiner Fachausschüsse oder an das Bürgerforum selbst gerichteten Bürgeranträge. Weiterhin unterrichtet das Bürgerforum über neue bedeutsame städtische Projekte und Vorhaben.

Das Begleitgremium bereitet für den Bürgerrat die Themenauswahl vor und wählt die Experten und Moderatoren aus. Es bestimmt Verfahren und Inhalte, begleitet den Bürgerrat und berät bei der Umsetzung der Empfehlungen. Das Begleitgremium wird für die Dauer der Pilotphase paritätisch besetzt:

  • Sechs Mitglieder zu Beginn aus der Gründungsinitiative Bürgerrat, ab dem zweiten Bürgerrat erfolgt eine rollierende Nachbesetzung aus dem vorherigen Bürgerrat, wobei jeweils zwei Mitglieder wechseln, so dass nach dem dritten Bürgerrat ein kompletter Austausch stattgefunden hat. Um Mitglied im Begleitgremium zu werden gibt es ab Vorbereitung des zweiten Bürgerrates ein Losverfahren aus den Mitgliedern des letzten Bürgerrates.
  • Sechs Mitglieder zu Beginn aus den im Rat der Stadt Aachen vertretenen Fraktionen, wobei jede Fraktion ein Mitglied entsenden kann. Ob die politischen Vertreter auch an der Begleitgruppe zum zweiten Bürgerrat und darauffolgenden teilnehmen, wird auf Basis der gewonnenen Erfahrungen nach dem ersten Bürgerrat entschieden. Es besteht das Ziel, dass auch die politischen Vertreter spätestens nach dem dritten Bürgerrat aus dem Begleitgremium ausscheiden.
  • Beratend und kontinuierlich zwei Mitglieder aus dem Fachbereich Bürgerdialog und Verwaltungsleitung, zuzüglich bei Bedarf themenbezogen Weitere aus der jeweiligen Fachverwaltung.

Das Ergebnis der Beratung des Bürgerrates wird in einem Bürgergutachten dokumentiert und dem Stadtrat zur Aussprache und Entscheidung vorgelegt.

In der Verwaltung gibt es eine Stelle, die den Bürgerrat unterstützt und begleitet. Dieses Bürger-Sekretariat ist auch die Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Bürgerrat. Das Bürger-Sekretariat wacht zudem über die Unabhängigkeit des Verfahrens und sorgt für die Kontinuität des Bürgerrates. Es stellt die Qualität und die Umsetzung der Ergebnisse sicher und ist verantwortlich für die ständige Verbesserung der Prozesse.

Konzept Ergebnis einer Arbeitsgruppe

Das Konzept wurde in einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Initiative „Bürgerrat für Aachen“, des Bürgerforums, des städtischen Fachbereichs Bürgerdialog und Verwaltungsleitung, sowie der Ratsfraktionen erarbeitet.

Gereon Hermens und Frank Sukkau von der Initiative „Bürgerrat für Aachen“ finden es wichtig, den Auswahlprozess für den künftigen Bürgerrat so zu gestalten, dass alle Bewohner von Aachen sich vertreten fühlen. Hermens und Sukkau stellen eine zunehmende Politikverdrossenheit in der Bevölkerung fest. Beide sehen im Bürgerrat die Chance, für mehr Beteiligung auf breiter Ebene zu sorgen. Die Bürgerrat-Initiative hatte die Debatte über die Nutzung der Losdemokratie in Aachen 2020 angestoßen.

Aachener Bürgerforum stimmt zu

Das Aachener Bürgerforum hatte dem Vorschlag der Bürgerrat-Arbeitsgruppe bereits am 22. Februar 2022 zugestimmt. "Wir alle freuen uns sehr, dass der Bürgerrat nun auf den Weg gebracht wird. Wir erleben tagtäglich, wie wichtig ein funktionierender Austausch zwischen Verwaltung, Politik und Gesellschaft ist. Der Bürgerrat wird auch komplexe Themen breit und tief diskutieren und bringt so ganz neue Perspektiven in die Diskussion ein. Mehr Beteiligung ist ein Gewinn für uns alle“, sagt Mathias Dopatka, Vorsitzender des Bürgerforums.

"Die Gründung eines Bürgerrates ist ein Glücksfall für Aachen, weil wir so die Sichtweise von Menschen in unterschiedlichsten Lebenssituationen auf die großen Themen unserer Stadt erfahren, ihnen Zeit und Raum geben, um gemeinsam Ideen zu entwickeln und die Ergebnisse unmittelbar in die Weiterentwicklung unserer Stadt eingebracht werden“, sagte Dana Duikers, Fachbereichsleiterin Bürgerdialog und Verwaltungsleitung, bei der Vorstellung des Konzepts am 11. Februar 2022.

Vorbildfunktion für andere Städte

Auch die Vertreter der Politik lobten die gute und immer lösungsorientierte Zusammenarbeit, aus der sich eine Vorbildfunktion für andere Städte ergeben könne. In einer Pilotphase sollen die ersten beiden Bürgerräte durch eine wissenschaftliche Begleitung evaluiert und angepasst werden.

Themenvorschläge für den ersten Bürgerrat konnten bis zum 10. März 2023 eingereicht werden. Insgesamt gingen 58 Themenvorschläge ein. 17 Themen erhielten die für die Weiterbehandlung im Bürgerforum notwendige Mindestunterstützung von 125 Stimmen. Das Begleitgremium hatte daraus eine Kurzliste aus sechs Themen erstellt:

  • Wie kann Aachen bezahlbare Mieten sichern?
  • Wie können wir obdachlosen Menschen würdig begegnen und ihnen Hilfe zur - Selbsthilfe geben?
  • Was kann Aachen gegen den Leerstand tun?
  • Wie kann Aachens Innenstadt wieder ein attraktives Einkaufsziel werden?
  • Wie kann Aachen öffentliche Verkehrsmittel attraktiver machen?
  • Wie kann Aachen die Stadt nachhaltiger begrünen?

Das Bürgerforum hatte sich am 18. April 2023 für das Thema "Wie kann Aachens Innenstadt wieder ein attraktives Einkaufsziel werden?" entschieden. Anfang Juli 2023 wurden 3.500 Einladungen zu diesem Bürgerrat an zufällig geloste Aachenerinnen und Aachener verschickt. 367 Einwohner hatten Interesse an einer Teilnahme bekundet. Aus diesen Bewerbungen wurde der 56-köpfige Bürgerrat zusammengesetzt. Die erste Aachener Losversammlung fand im Oktober und November 2023 statt.

Bürgerdialog in Ostbelgien

In Ostbelgien hatte das Parlament der autonomen Deutschsprachigen Gemeinschaft 2019 per Gesetz geregelt, wie das Demokratie-Instrument dort gestaltet sein soll. Die Beschlüsse der dort „Bürgerversammlung“ genannten Losversammlung werden in der Regel im Konsens getroffen.

Der in Aachen „Begleitgremium“ genannte Bürgerrat tritt jährlich zusammen, um die Themen zu bestimmen, die im Laufe der nächsten zwölf Monate im Rahmen von Bürgerversammlungen besprochen werden sollen. Bei der Auswahl der Themen kann der Bürgerrat auf Vorschläge zurückgreifen, die ihm entweder von mindestens zwei seiner Mitglieder, von einer Parlamentsfraktion, von der Regierung oder von mindestens 100 Bürgern unterbreitet werden. Der Bürgerrat formuliert auch die genaue Fragestellung, die von einer Bürgerversammlung beraten werden soll.

Umgang mit Empfehlungen geregelt

Das Gesetz regelt auch den Umgang mit den Empfehlungen der Bürgerversammlungen im Parlament. Alle Mitglieder der Bürgerversammlung werden so etwa zur Vorstellung ihrer Vorschläge und zur Diskussion der Antwort des zuständigen Parlamentsausschusses eingeladen.

Der Bürgerrat übernimmt die Nachbereitung der Empfehlungen, die auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses umgesetzt werden sollen. Das ständige Sekretariat legt dazu in regelmäßigen Abständen Berichte zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen vor. Falls er dies für notwendig erachtet, informiert der Bürgerrat die Mitglieder der betreffenden Bürgerversammlung über diesen Stand der Dinge.

Bisher fünf Bürgerversammlungen

Innerhalb eines Jahres nach der Sitzung zur Diskussion der parlamentarischen Stellungnahme zu den Empfehlungen der Bürgerversammlung findet eine weitere öffentliche Sitzung des zuständigen Parlamentsausschusses statt, in der der Stand der Umsetzung vorgestellt und diskutiert wird. Auch hierzu werden alle Mitglieder der betreffenden Bürgerversammlung eingeladen. Falls erforderlich, können zusätzliche Sitzungen vereinbart werden, um die weitere Umsetzung der Empfehlungen weiterzuverfolgen.

Corona-bedingt fanden seit Gründung des Bürgerdialogs Ostbelgien weniger Bürgerversammlungen statt als geplant. Bisher haben ausgeloste Bürger über die Themen Pflege, inklusive Bildung, Wohnen, digitale Fähigkeiten und die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund beraten.

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