Ein Bürgerrat für die Menschenrechte

03. März 2022
European Council

In Bosnien-Herzegowina hat ein Bürgerrat am 27. Februar 2022 seine Empfehlungen zur Beseitigung von Diskriminierung im politischen System und im Wahlsystem des Landes beschlossen.

An zwei Februar-Wochenenden hatten 57 zufällig geloste Bürgerinnen und Bürger in Sarajevo und Teslic die Möglichkeit, sich über diese Themen zu informieren, mit Menschen mit anderer Meinung zu diskutieren und eine gemeinsame Basis zu finden. Die Diskussion wurde von unabhängigen Moderatoren und Experten auf dem Gebiet der Menschenrechte, des Wahlrechts und des Verfassungsrechts koordiniert.

Verfassung, Volkszugehörigkeit und Institutionen

Eine Reihe von Interessenvertretern, darunter auch Vertreter der politischen Parteien in Bosnien-Herzegowina, waren eingeladen worden, um den Bürgerrat-Teilnehmern die verschiedenen Perspektiven aufzuzeigen. Mit diesen Informationen ausgestattet diskutierten die Bürgerrat-Mitglieder eingehend über Fragen der Verfassung, der Volkszugehörigkeit und darüber, wie all dies mit dem Funktionieren von Institutionen zusammenhängt. Die Bürgerinnen und Bürger haben 17 Empfehlungen zu folgenden Themen erarbeitet:

  • Präsidentschaft von Bosnien-Herzegowina
  • Haus der Völker
  • Bekämpfung von Korruption und Betrug im Wahlverfahren

Der Bürgerrat fordert so die Beseitigung jeglicher Diskriminierung aus der Landesverfassung und aus dem Wahlgesetz. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landes sollen auf allen Ebenen in jede Position gewählt werden können. Frauen sollen stärker in der Politik vertreten sein. Das Parlament soll aus seinen Reihen vier Mitglieder eines Präsidialorgans wählen, dessen Mitglieder sich jährlich im Präsidentenamt abwechseln. Der Präsident soll in Zukunft eine protokollarische Rolle haben, während seine jetzigen Zuständigkeiten auf den Ministerrat des Landes übertragen werden sollen.

Vorschläge zur Bekämpfung der Wahlfälschung

Der Bürgerrat empfiehlt außerdem die Abschaffung des Hauses der Völker, des Völkerrates der Republika Srpska ​​und des Hauses der Völker der Föderation von Bosnien-Herzegowina. Deren Kompetenzen sollen an das Repräsentantenhaus der Republika Srpska und das Repräsentantenhaus von Bosnien-Herzegowina übertragen werden. Die Bürgerrat-Mitglieder haben außerdem detaillierte Empfehlungen zur Bekämpfung der Wahlfälschung formuliert, wie etwa die Einführung neuer Technologien und die Abschaffung der Briefwahl.

Die unabhängigen Moderatoren, die Erfahrung mit solchen Bürgerversammlungen in ganz Europa haben, waren von den Bürgerrat-Mitgliedern tief beeindruckt. Laut der Moderatorin Christiane Amici-Raboud, "verkörperten die Teilnehmer den Geist des Bürgerrates - Offenheit, Fairness, Gleichberechtigung, Effizienz, Respekt und Kollegialität. Ihr Engagement und ihr Einsatz sowie ihr proaktiver und konstruktiver Ansatz waren einfach herausragend und haben einmal mehr gezeigt, was erreicht werden kann, wenn man Menschen, die nicht in die Politik involviert sind, die Zeit und den Raum gibt, sich mit wichtigen Themen zu befassen."

Bürgerrat von der EU einberufen

Der Bürgerrat-Prozess war von der Europäischen Union mit Unterstützung der Botschaft der Vereinigten Staaten und der OSZE-Mission in Bosnien-Herzegowina einberufen und durchgehend begleitet worden. Diese Institutionen fordern das Parlament von Bosnien-Herzegowina nachdrücklich auf, die Empfehlungen des Bürgerrates in seine Beratungen einzubeziehen.

Für den Bürgerrat waren Bürgerinnen und Bürger des Landes nach dem Zufallsprinzip als repräsentative Stichprobe der Bevölkerung ausgelost worden. Mit einem von den Botschaftern der EU, der USA und der OSZE in Bosnien-Herzegowina unterzeichneten Schreiben waren 4.000 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Haushalte eingeladen und aufgefordert worden, ihr Interesse an einer Teilnahme am Bürgerrat zu bekunden.

Bürgerbeteiligung bei Demokratie-Reform wichtig

Die zweite Runde der Zufallsauswahl von Bürgern fand am 4. November 2021 in Sarajevo statt. Unter denjenigen, die sich für eine Teilnahme am Bürgerrat beworben hatten, wurde die endgültige Gruppe von insgesamt 57 Mitgliedern zufällig ausgewählt. Um die Unparteilichkeit und Transparenz des Prozesses zu gewährleisten, wurden anstelle der Namen, die die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Teilnahme-Bewerbung angegeben hatten, Registrierungscodes verwendet. Bei der Zusammenstellung des Bürgerrates wurden als demografische Merkmale der Gruppe Geschlecht, Alter, Wohnort und ethnische oder nationale Zugehörigkeit berücksichtigt.

Der EU-Botschafter in Bosnien-Herzegowina, Johann Sattler, der US-Botschafter in Bosnien und Herzegowina, Eric Nelson, und der stellvertretende Leiter der OSZE-Mission in Bosnien-Herzegowina, Dmitry Iordanidi, betonten bei der Veranstaltung, wie wichtig es sei, die Bürgerinnen und Bürger in den Verfassungs- und Wahlreformprozess einzubeziehen.

Nationalistische Politiker setzen Gerichtsurteile nicht um

Die EU hatte den Bürgerrat initiiert, weil nationalistische Politiker Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einfach nicht umsetzen. Einige Bosnier und Herzegowiner haben durch die Nachkriegsverfassung des Landes Privilegien bekommen und deshalb die Macht, die Gesetze nach ihren Wünschen zu gestalten. Diese Nationalisten, die seit Jahrzehnten von der Mehrheit gewählt werden, verhindern die Gleichheit aller und sehen den Staat als eine Komposition von drei Ethnocamps, in der Bosniaken, Serben und Kroaten nach dem Herdenprinzip regiert werden sollen.

Wer ein Albaner, Rom oder Jude ist, darf in Bosnien-Herzegowina überhaupt nicht ins Staatspräsidium oder ins Haus der Völker gewählt werden. Nur wer sich selbst als Bosniake, Serbe oder Kroate bezeichnet, gehört zu den Privilegierten. Seit 2009 fordert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, diese Benachteiligung und Ungerechtigkeit in der Verfassung zu beenden.

Ziel: Verfassungsänderung vor der nächsten Wahl

Inhaltlich ging es mit dem Bürgerrat darum, die Diskriminierung bei der Wahl des Staatspräsidiums und des Hauses der Völker zu beenden. Die Verfassung sollte so rechtzeitig geändert werden, dass bei den Wahlen 2022 alle Bürgerinnen und Bürger hätten gleich behandelt werden können.

Es gibt bereits fünf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die wegen des Widerstands der Nationalisten aber bisher nicht umgesetzt werden. So werden bisher etwa jene Bosnier und Herzegowiner ausgeschlossen, die nicht dem vorherrschenden völkischen Konzept folgen und sich nicht ethnisch definieren, sondern die einfach Bosnier und Herzegowiner sein wollen - und nicht Bosniaken, Serben oder Kroaten.

Für ein System ohne Diskriminierungen

Dass gerade diese Menschen diskriminiert werden, zeigt der Fall von Azra Zornić, die sich als Bürgerin des Staates versteht und sich nicht ethnisch definiert. Auch sie darf nur deshalb nicht kandidieren, weil sie sich weigert, in solchen Kategorien zu denken. In einem Urteil zu ihrem Fall aus dem Jahr 2014 kommt der Gerichtshof zu der Auffassung, "dass die Zeit für ein politisches System gekommen ist, das jedem Bürger von Bosnien-Herzegowina das Recht einräumt, bei den Wahlen zum Präsidenten und zum Haus der Völker Bosnien-Herzegowinas zu kandidieren", und zwar ohne Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und ohne Sonderrechte für Mitglieder der konstitutiven Völker - also der Bosniaken, Serben und Kroaten.

Minderheiten diskriminiert

Minderheiten wie etwa Juden, Albaner oder Roma und jene, die sich nicht ethnisch definieren, werden "die anderen" genannt – auf Bosnisch: ostali. Diese "ostali" dürfen weder im Landesteil Republika Srpska noch im Landesteil Föderation für ein Amt im Staatspräsidium oder im Haus der Völker kandidieren.

Diskriminiert werden aber auch Serben, die im Landesteil Föderation leben, wie der Fall "Svetozar Pudarić gegen Bosnien-Herzegowina" aus dem Jahr 2020 zeigt. Der mittlerweile verstorbene Herr Pudarić, der in Sarajevo lebte, konnte nicht für ein Amt im Staatspräsidium kandidieren, weil nur jene Serben, die im Landesteil Republika Srpska leben, dieses Recht haben. Auch in diesem Fall gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Kläger recht und forderte die Gesetzgeber auf, die Verfassung zu ändern. Denn der Fall Pudarić offenbart einmal mehr die rassistische und diskriminierende Verfassung des Landes.

Rassismus in der Republika Srpska und der Föderation

Umgekehrt dürfen aber auch keine Bosniaken oder Kroaten, die in der Republika Srpska leben, dort für ein Amt im Staatspräsidium oder im Haus der Völker kandidieren. Denn laut der Verfassung darf nur das serbische Mitglied im Staatspräsidium aus der Republika Srpska kommen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam deshalb auch im Fall des Muslimen Ilijaz Pilav aus Srebrenica im Jahr 2016 zu der Ansicht, dass sein Ausschluss von der Präsidentschaftswahl auf einer Kombination von ethnischer Herkunft und Wohnort beruhe, was einer diskriminierenden Behandlung gleichkomme. Die EU verlangt seit vielen Jahren die Angleichung der Verfassung an die europäischen Werte.

Zweidrittel-Mehrheit notwendig

Die Bürgerrat-Empfehlungen wurden im März 2022 im Parlament diskutiert, fanden jedoch keine Mehrheit. Für eine Verfassungsänderung wäre eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament notwendig. Die nationalistischen Parteien wollen jedoch gar keinen bürgerorientierten Staat. Manche ihrer Vertreter wollen sogar das Land noch mehr spalten, wie etwa der Chef der größten nationalistisch-kroatischen Partei HDZ, Dragan Čović, der einen eigenen Wahlbezirk für Kroaten im Landesteil Föderation fordert. Čović hatte sogar damit gedroht, ein Veto gegen den Haushalt einzulegen, damit die Wahlen 2022 nicht abgehalten werden können, falls das Wahlrecht zuvor nicht nach seinen Wünschen geändert wird. Allerdings könnte in dem Fall auch der Hohe Repräsentant der Internationalen Gemeinschaft, Christian Schmidt, einen Haushalt beschließen.

Wichtig wäre jedenfalls, dass neben der Änderung der Verfassung auch das Wahlverfahren so geändert wird, dass Fälschungen und Manipulationen besser verhindert werden können. So sollen etwa die Wahlbeisitzer nicht mehr - wie derzeit noch möglich - am Tag vor der Wahl von den Parteien ausgetauscht werden können. Zudem sollten die Wahlresultate direkt nach der Wahl an die Zentrale weitergeleitet werden, indem sie etwa eingescannt werden, um keine Zeit für Manipulationen zu lassen. Wenn man zudem eine elektronische Registrierung der Wähler durchführen würde, könnte man verhindern, dass Leute mehrmals mit ein und demselben Ausweis zur Wahl gehen.

Mehr Informationen: Skupština građana BiH