Bald viel Los in Baden-Württemberg?

Grüne und CDU in Baden-Württemberg wollen die Landes- und Kommunalpolitik für eine breite Anwendung von Losverfahren öffnen. Im am 5. Mai 2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag kündigen beide Parteien entsprechende Reformen an. Auch in Rheinland-Pfalz sollen Bürgerräte zum Einsatz kommen.

In Baden-Württemberg soll es „zu wichtigen Gesetzentwürfen Bürgerforen mit Zufallsbürgern“ geben. In der Landesverfassung sollen „Brücken geschlagen werden zwischen direkter Demokratie und dialogischer Bürgerbeteiligung - und damit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Abgeordneten“. Grüne und CDU wollen den Volksantrag erweitern. Bisher kann durch einen solchen Antrag erreicht werden, dass sich das Parlament mit einem Thema befasst. Durch die Erweiterung soll zunächst ein Bürgerforum mit zufällig gelosten Bürger:innen beim Landtag möglich werden. Dieser soll die Vorschläge übernehmen, anpassen oder ablehnen können.

Volksantrag in Baden-Württemberg

Ein Volksantrag muss von mindestens 0,5 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet werden. Unterschreiben dürfen alle Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihren Erstwohnsitz haben.

Auf Gemeindeebene soll die Beteiligung zufällig geloster Bürger an kommunalpolitischen Entscheidungen vor den Bürgerentscheiden stehen. Dies könne Polarisierungen abmildern und das gegenseitige Zuhören fördern. Auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sollen zufällig ausgeloste Bürgerinnen und Bürger mitreden können.

Bürgerräte in Rheinland-Pfalz und Thüringen

Zwei Tage vor der Grün-Schwarzen Koalition in Baden-Württemberg hatte sich die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen in Rheinland-Pfalz auf die Erprobung von Bürgerräten bei Planungs- und Veränderungsprozessen geeinigt.

Bereits 2020 hatten Linke, SPD und Grüne in Thüringen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen Bürgerrat zur Überprüfung der Bürgerbeteiligung im Land einzuberufen. Manche der bisherigen Instrumente erreichten nicht die angestrebten Ziele wirksamer Beteiligung und direkter Demokratie. Deshalb sollen bei der Überprüfung Bürgerinnen und Bürger per Bürgerrat direkt miteinbezogen werden.

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