Bürgerräte im Norden und Westen
In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein soll es bald Bürgerräte auf Landesebene geben. Das haben die Koalitionsregierungen aus CDU und Grünen in den beiden Bundesländern in ihren Koalitionsverträgen verankert.
„Um unterschiedliche Perspektiven in politische Entscheidungsprozesse einbeziehen zu können, werden wir zu ausgewählten Themen zwei Bürgerräte, die die Gesellschaft repräsentativ abbilden, einsetzen und dieses Instrument auf Landesebene erproben“, heißt es so in der Vereinbarung von CDU und Grünen in NRW. Für die Organisation und Durchführung der Bürgerräte werde man die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.
Gesetzliche Verankerung von Bürgerräten
„Wir verankern Bürgerinnenräte und Bürgerräte gesetzlich auf Gemeindeebene und auf Landesebene“, liest man kurz und knapp bei CDU und Grünen im nördlichsten Bundesland.
Bereits vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022 hatten sich SPD, FDP und Grüne für landesweite Bürgerräte ausgesprochen. Die CDU hatte in ihrer Antwort auf eine Anfrage des Vereins "Mehr Demokratie" Bürgerräte auf Landesebene hingegen abgelehnt.
„Bürgerräte zu ausgewählten Zukunftsthemen“
In einer Online-Veranstaltung von Mehr Demokratie am 21. März 2022 hatte sich der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Franken allerdings gegenteilig geäußert: „Wir finden das Instrument grundsätzlich gut. Es gibt ja auch schon viele Beispiele. Es kommt auf die Ausgestaltung an.“
Die Grünen hatten in ihrem Wahlprogramm angekündigt, „Bürgerräte zu ausgewählten Zukunftsthemen“ einberufen zu wollen. Erfahrungen aus dem Bund und anderen Ländern zeigten, dass Bürgerräte stark darin seien, im Dialog konstruktive Lösungen zu finden. Der Landtag soll über die von Bürgerräten erarbeiteten Empfehlungen beraten.
Breite Unterstützung in Schleswig-Holstein
Schon vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 8. Mai 2022 hatten sich in einer von Mehr Demokratie organisierten Veranstaltung Kandidaten von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW prinzipiell für zufällig geloste Bürgerversammlungen im Küstenstaat ausgesprochen.
Für die Grünen sollen laut Wahlprogramm mit Bürgerräten die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen Bürgerinnen und Bürger noch direkter in Politik und Gesetzgebung einzubinden. Losversammlungen sollen dabei auf Landes- und kommunaler Ebene gesetzlich verankert werden. Ihre Einberufung soll durch Beschluss des Landtags und der Kommunen sowie durch Volksinitiative bzw. Bürgerbegehren möglich sein.
Bürgerräte in weiteren Koalitionsverträgen
„Regierung und Parlament bzw. die Kommunalvertretungen müssen sich mit den Ergebnissen auseinandersetzen, ihnen aber nicht folgen. Folgen sie den Vorschlägen nicht, können die Initiatoren einer vorausgegangenen Volksinitiative bzw. eines Bürgerbegehrens verlangen, dass über die Ergebnisse des Bürgerrates ein Volksentscheid bzw. Bürgerentscheid durchgeführt wird“, hatten die Grünen vorgeschlagen.
Koalitionsvereinbarungen zu Bürgerräten hatte es zuvor bereits in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen gegeben.
Bürgerforen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wollen Grüne und CDU die Landes- und Kommunalpolitik für eine breite Anwendung von Losverfahren öffnen. In ihrem 2021 vereinbarten Koalitionsvertrag kündigen beide Parteien entsprechende Reformen an.
Zu wichtigen Gesetzentwürfen soll es „Bürgerforen mit Zufallsbürgern“ geben. In der Landesverfassung sollen „Brücken geschlagen werden zwischen direkter Demokratie und dialogischer Bürgerbeteiligung - und damit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Abgeordneten“. Grüne und CDU wollen so etwa den Volksantrag erweitern. Bisher kann durch einen solchen Antrag erreicht werden, dass sich das Parlament mit einem Thema befasst. Durch die Erweiterung soll zunächst ein Bürgerforum mit zufällig gelosten Bürgern beim Landtag möglich werden. Dieser soll die Vorschläge übernehmen, anpassen oder ablehnen können.
Verbindung von Bürgerräten und Bürgerentscheiden
Auf Gemeindeebene soll die Beteiligung zufällig geloster Bürger an kommunalpolitischen Entscheidungen vor Bürgerentscheiden stehen. Dies könne Polarisierungen abmildern und das gegenseitige Zuhören fördern. Auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sollen zufällig ausgeloste Bürgerinnen und Bürger mitreden können.
Fast zeitgleich hatte sich die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen in Rheinland-Pfalz auf die Erprobung von Bürgerräten bei Planungs- und Veränderungsprozessen geeinigt.
Bürgerrat zu Bürgerbeteiligung in Thüringen
In Thüringen sind Linke, SPD und Grüne der Meinung, dass die bestehenden Instrumente der Bürgerbeteiligung überprüft werden müssen. Manche der bisherigen Instrumente erreichten nicht die angestrebten Ziele wirksamer Beteiligung und direkter Demokratie. Deshalb sollen bei der Überprüfung Bürgerinnen und Bürger per Bürgerrat direkt miteinbezogen werden.
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