Klima-Bürgerrat beschließt Empfehlungen

22. Juni 2020

Auf ihrer letzten Sitzung vom 19. - 21. Juni 2020 haben die Mitglieder des französischen Klima-Bürgerrates „Convention Citoyenne pour le Climat“ 149 Empfehlungen beschlossen. Sie beinhalten in einem 500seitigen Bürgergutachten weitreichende Vorschläge für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen, Handel und Ernährung. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll der CO2-Ausstoß des Landes bis 2030 um 40 Prozent reduziert werden.

Besonders umstritten war der Vorschlag zur Herabsetzung des Tempolimits auf Autobahnen von 130 auf 110 km/h. Hier war die Zustimmung von 60 Prozent für diesen Vorschlag im Vergleich zu den anderen Empfehlungen sehr knapp.

Für nachhaltige Mobilität

Mehrere andere Maßnahmen sollen die private Nutzung von Autos verringern. Hierzu gehört die Förderung nachhaltiger Mobilität. Der Bürgerrat regt außerdem ein ökologisches Bonus-Malus-System für Autos an. Weiterhin sollen Beihilfen für ein langfristiges Leasing und zinslose Darlehen für den Kauf sauberer Fahrzeuge ausgebaut werden. Ab 2025 soll der Verkauf von Neufahrzeugen mit hohen Emissionen verboten und die umweltschädlichsten Fahrzeuge aus den Stadtzentren verbannt werden. Generell soll möglichst viel Verkehr von der Straße auf Schiene und Wasser verlegt werden. Auf allen Ebenen sollen zufällig geloste Bürgerräte Einfluss auf Verkehrsplanungen nehmen.

Der Klima-Bürgerrat will den Bau neuer Flughäfen und den Ausbau bestehender Flughäfen ebenso verbieten wie Inlandsflüge, wenn es hierzu Alternativen gibt. Auf Kerosin soll eine Steuer erhoben werden.

Gebäudesanierung und Landschaftsschutz

Im Bereich Wohnen sollen alle Gebäude bis 2040 energetisch saniert werden. Die Versiegelung von Böden und die Zersiedelung von Landschaften soll eingedämmt werden. Unternehmen sollen CO2-Bilanzen erstellen müssen. Die Reparatur von in Frankreich verkauften und hergestellten Produkten soll ebenso obligatorisch werden wie das Recycling aller Kunststoffgegenstände ab 2023.

Die Convention Citoyenne empfiehlt die Neuverhandlung des Handelsabkommens CETA. Für Handelsabkommen sollen als Maßstäbe in Zukunft gelten, dass das Vorsorgeprinzip und das Pariser Klimaabkommen eingehalten werden. Die Nichteinhaltung soll mit Sanktionen bestraft werden können.

Regulierung von Werbung

Um den „Überkonsum“ zu bekämpfen, sollen Werbetafeln in öffentlichen Räumen und die Werbung für Produkte mit einem hohen CO2-Fußabdruck - wie etwa große SUVs – verboten werden. Weitere Empfehlungen sind hohe Steuern auf stark verarbeitete Lebensmittel, ein Verbot von genmanipuliertem Saatgut, eine höhere Besteuerung von Stickstoffdüngern und eine Halbierung des Einsatzes von Pestiziden bis 2030 sowie ein Verbot der gefährlichsten Pestizide bis 2035.

Die Liste umfasst auch ein Verbot beheizter Terrassen, der Beleuchtung von Geschäften bei Nacht und eine Steuer auf Unternehmensdividenden zur Finanzierung des industriellen Wandels.

„Ökozid“ als Verbrechen

Der Bürgerrat fordert auch den "Ökozid" als Verbrechen in das französische Strafrecht einzufügen. Darunter wird u.a die Zerstörung der Umwelt durch Umweltverschmutzung im hohen Maß und die Ausrottung eines Volkes in Folge der ökologischen Zerstörung seiner natürlichen Lebensgrundlagen verstanden. Die Zerstörung oder gar der Verlust eines Ökosystems und die daraus resultierende Folgen für seine Bewohner sind bisher rechtlich nicht als Verbrechen gegen die Umwelt angreifbar.

Die Convention Citoyenne empfiehlt auch, den Erhalt der biologischen Vielfalt, der Umwelt und des Kampfes gegen den Klimawandel als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Die Präambel soll um die Formulierung ergänzt werden, dass die Anwendung der in der Verfassung verankerten Rechte, Freiheiten und Prinzipien den Erhalt der Umwelt nicht gefährden dürfen.

Drei Referenden

Über die Ökozid-Frage sowie die Verfassungsänderungen sollten alle Franzosen in einem Referendum abstimmen. Zu einer Reihe von anderen Fragen lehnten die Mitglieder des Bürgerrates Referenden jedoch ab. Ein Grund hierfür war die Befürchtung, die einzelnen Themen der Bevölkerung nicht vermitteln zu können. Ein anderer Skepsis gegenüber der direkten Demokratie an sich.

Präsident Emmanuel Macron hatte den Klima-Bürgerrat nach Protesten u.a. gegen die von ihm geplante CO2-Steuer einberufen. Die 150 Teilnehmer waren zufällig aus allen Regionen Frankreichs ausgelost worden. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Mitglieder hinsichtlich Alter, Geschlecht, Wohnort, Bildung und Migrationshintergrund ein Abbild der Gesamtbevölkerung darstellen. Seit Oktober 2019 hatten die Ausgelosten an sieben Wochenenden getagt. Bei ihren Beratungen wurden die Bürgerrat-Mitglieder von Expertinnen und Experten unterstützt. Alle Teilnehmer waren für die Erfahrung dankbar. „Als meine Tochter mir direkt in die Augen sagte ‚Papa, du warst es, der dem Planeten geschadet hat’, wusste ich nicht, was ich ihr antworten sollte. Und dann kam die Convention Citoyenne“, sagte Teilnehmer Mathieu.

Weitere Bürgerräte durchführen“

Die Organisatoren des Klima-Bürgerrates zeigten sich zufrieden. "Sie haben eine Premiere in einem politischen System erreicht, das als das Gegenteil von dem aufgebaut ist, was Sie getan haben. Partizipative Demokratie ist in unserem Land keine Normalität", sagte Laurence Tubiana, Co-Vorsitzende des Leitungsausschusses der Convention Citoyenne, zum Abschluss der Beratungen des Bürgerrates. Patrick Bernasconi, Präsident des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates CESE, regte an, weitere Bürgerräte zu anderen Themen durchzuführen.

Präsident Emmanuel Macron hatte am 29. Juni bis auf drei empfohlene Maßnahmen allen Empfehlungen des Klima-Bürgerrates zugestimmt und sich zu deren Umsetzung verpflichtet. Einige Vorschläge, die in den Verordnungsbereich fallen, wurden an den Rat für Umweltschutz weitergeleitet. Andere Vorschläge wurden in das Corona-Konjunkturprogramm aufgenommen, das dem Parlament am Ende des Sommers vorgelegt wurde. Die meisten Vorschläge sollten 2021 Gegenstand eines eigenen "Multi-Maßnahmen"-Gesetzes sein. Außerdem wurden zusätzliche Hilfen in Höhe von 15 Milliarden Euro und die Einrichtung eines Fonds für die ökologische Umwandlung der französischen Wirtschaft angekündigt.

Drei Empfehlungen abgelehnt

Drei Empfehlungen des Klima-Bürgerrates wurden von Präsident Macron nicht angenommen. Dabei ging es um den Vorschlag der Erhebung einer Steuer von vier Prozent auf Dividenden. Macron sah hier die Gefahr, dass Investitionen hierdurch gebremst werden. Eine Entscheidung über die Verringerung des Tempolimits auf Autobahnen von 130 auf 110 Stundenkilometer wurde vertagt. Außerdem sah der Präsident keine Möglichkeit zur Neufassung der Präambel der Verfassung, da der Klimaschutz nicht über die bürgerlichen Freiheiten gestellt werden könne.

Am 14. Juli 2020 hatte Präsident Emmanuel Macron angekündigt, den Bahnsektor "umfassend sanieren" und "ein großes Programm zur energetischen Sanierung", zunächst für Schulen und Senioreneinrichtungen initiieren zu wollen.

Erste Umsetzungsmaßnahmen

Am 27. Juli 2020 hatte Umweltministerin Barbara Pompili erste Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Klima-Bürgerrates vorgestellt. Der Kampf gegen die Wärmeverschwendung und die Schaffung von zwei regionalen Naturschutzgebieten gehören zu den ersten konkreten Maßnahmen, die sich aus der Klima-Bürgerversammlung ergaben. Die Regierung hat dies per Verordnung umgesetzt. Beheizte Terrassen sind seit dem Frühjahr 2022 auch für Bars und Restaurants verboten.

In Bezug auf die energetische Sanierung von Gebäuden, die 20 Prozent der Treibhausgase verursachen, wird die Regierung per Verordnung "ab dem 1. Januar 2023 den Energiebedarf als eines der Kriterien für menschenwürdiges Wohnen einführen", sagte Umweltministerin Barbara Pompili.

Gegen "Wärmesiebe"

"Dies ermöglicht es den Menschen, die in diesen Wärmesieb-Wohnungen, die mehr als 500 kW/h pro m² und Jahr verbrauchen - wohnen, vom Eigentümer eine Sanierung zu verlangen.“ Folgt ein Eigentümer dem nicht, kann ein Gericht ihm verbietet, eine Miete zu verlangen, oder sogar die Vermietung einer solchen Wohnung verbieten. Dieses Projekt wird derzeit einer öffentlichen Konsultation unterzogen.

Die Installation von Öl- und Kohlekesseln in neuen Wohnungen wird verboten, und "wir werden ab Januar 2022 auch verlangen, dass Öl- oder Kohlekessel, die außer Betrieb sind, durch einen besseren Kessel ersetzt werden", so die Ministerin.

Neue Naturschutzgebiete

Frankreich hat sich verpflichtet, 30 Prozent seiner Landoberfläche zu schützen. Um dies zu erreichen, wird die Regierung "zwei regionale Naturschutzgebiete, am Mont Ventoux und in der Meeresbucht der Somme-Picardie" und "ein nationales Naturschutzgebiet, den Wald von Robertsau, im Elsass" schaffen und dabei bereits in Vorbereitung befindliche Projekte umsetzen.

Gesetz verabschiedet

Am 20. Juli 2021 hatte die französische Nationalversammlung ein umfassendes Gesetzespaket zum Klimaschutz verabschiedet. Darin tauchen 25 Vorschläge der Convention Citoyenne nicht auf, 19 wurden übernommen, 75 teilweise übernommen. Die neuen Gesetze sehen unter anderem den neuen Straftatbestand des "Ökozids", ein Verbot bestimmter Kurzstreckenflüge sowie Prämien beim Kauf von Elektrofahrrädern vor.

Mit Ökozid sind schwere Umweltschädigungen nationalen Ausmaßes gemeint, wie etwa die Verschmutzung eines Flusses. Bei einem Verstoß drohen bis zu zehn Jahre Haft sowie Bußgelder von bis zu 4,5 Millionen Euro. Zudem will die Regierung Kurzstreckenflüge innerhalb von Frankreich verbieten, wenn eine alternative Zugverbindung von höchstens zweieinhalb Stunden existiert. Anschlussflüge sind ausgenommen. Die Mitglieder des Bürgerrates hatten dies für Strecken von vier Stunden mit dem Zug verlangt.

Kritiker: Klimaschutzziel wird nicht erreicht

Kritiker monieren, dass aus dem „Verbrechen Ökozid“ nichts wird. Besonders schlimme Umweltverschmutzung werde nur als einfaches Vergehen eingestuft. Die Abgeordneten haben zwar beschlossen, dass große Geschäftszentren, die viel Fläche in Anspruch nehmen, nicht mehr gebaut werden dürfen. Allerdings gilt dies nicht, wenn sie kleiner als 10.000 Quadratmeter sind. Genau diese Geschäfte jedoch machen laut Umweltverbänden 80 Prozent der Neubauten aus. Die 150 Mitglieder des Bürgerrates hatten ein Moratorium für neue Gewerbegebiete am Stadtrand, die Ackerland gefährden, gefordert.

Mit dem Gesetzesvorhaben komme man insgesamt allenfalls auf eine CO2-Reduzierung etwa 20 Prozent bis 2030, statt auf die angestrebten 40 Prozent. Nicht einmal zehn Prozent der Vorschläge des Bürgerrates würden umgesetzt.

Kein Referendum über Klimaschutz

Am 14. Dezember 2020 hatte Macron angekündigt, dem Vorschlag des Bürgerrates zu folgen, alle Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum über die Einfügung des Staatsziels Klimaschutz in die Verfassung abstimmen zu lassen. Dieses Ansinnen ist am 6. Juli 2021 gescheitert. Senat und Nationalversammlung konnten sich nicht auf eine gemeinsame Formulierung der Verfassungsänderung einigen. Damit wird der Vorschlag des Klima-Bürgerrates nicht umgesetzt. "Das ist zutiefst bedauerlich", sagte Premierminister Jean Castex. Er versicherte, der Kampf für den Klimaschutz gehe weiter.

Im französischen Senat hat die bürgerliche Rechte die Mehrheit. Das Einvernehmen der beiden Parlamentskammern auf einen Text galt als der erste Schritt, um den Artikel 1 der Verfassung zu ändern. Zunächst war folgender Satz geplant: "Sie (die Republik) garantiert den Erhalt der Umwelt und der biologischen Vielfalt und kämpft gegen den Klimawandel."

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