Bürgerräte als Zukunftsmodell?

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Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat am 4. März 2021 eine Studie zu zufällig gelosten Bürgerräten veröffentlicht. Die Studie zeigt die Potenziale und Grenzen dieser Form der Bürgerbeteiligung auf und wirft einen Blick in andere Länder.

Losbasierte Bürgerräte sind mittlerweile im Politikbetrieb auf der Bundesebene angekommen. Im Juni 2020 hatte der Ältestenrat des Deutschen Bundestags den Wunsch zur Durchführung eines Bürgerrat-Verfahrens geäußert. So hatte Anfang 2021 der Bürgerrat „Deutschlands Rolle in der Welt“ seine Arbeit aufgenommen. Seine in zehn Online-Veranstaltungen erarbeiteten Empfehlungen zur Außenpolitik wurden kürzlich vorgestellt und werden in ein Bürgergutachten gefasst und dem Bundestag überreicht. Mit diesen Empfehlungen haben die Bundestagsfraktionen eine weitere Grundlage, um politische Ideen und Programme weiter zu entwickeln.

Verfahrensgestaltung, Umsetzungsprobleme, Lösungen

In der Studie „Zukunftsmodell Bürgerrat?“ der Konrad-Adenauer-Stiftung untersuchen die Autoren Fragen der konkreten Ausgestaltung des Prozederes, die Umsetzungsprobleme und deren Lösungsansätze. Antworten darauf können die Bürgerrat-Verfahren in anderen Staaten bieten. Der erste Beitrag von Manuela Glaab nähert sich dem Thema aus demokratietheoretischer Perspektive, geht jedoch auch auf die Praxis ein. Der zweite Beitrag von Tobias Montag und Alexander Beribes untersucht vergleichend die beiden Bürgerräte auf nationaler Ebene in Irland und Frankreich sowie zwei regionale Fallbeispiele im österreichischen Bundesland Vorarlberg und in Ostbelgien. Den Abschluss bilden ausgewählte Thesen, die Anregungen für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Bürgerräte enthalten.

Bei der Umsetzung der Bürgerratsverfahren sind nach Meinung der Autoren folgende Punkte zu bedenken:

  • Bürgerräte und Parlamente können in eine Legitimationskonkurrenz zueinander treten. Sie wird verhindert, wenn das Parlament klarer Auftraggeber des Verfahrens ist.
  • Das Parlament sollte sich Einfluss auf die Verfahrensgestaltung durch die Einrichtung einer organisierenden Geschäftsstelle oder Steuerungsgruppe sichern, die Teil der Parlamentsverwaltung ist.
  • Innerhalb des staatlich gesetzten Rahmens brauchen Bürgerräte Handlungsspielräume.
  • Bürgerräte, die mit Hoffnungen oder Legitimationsansprüchen überfrachtet werden, sind zum Scheitern verurteilt. Die überzogenen Erwartungen sollten abgerüstet werden.
  • Die Wirksamkeit von Bürgerräten ist begrenzt. Positive Effekte lassen sich vor allem bei dem sehr engen Teilnehmerkreis ausmachen. Bürgerräte müssen deshalb in eine bereitere öffentliche Kampagne oder einen allgemeineren Bürgerdialog eingebunden werden.

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