Bürgerrat zu Daseinsvorsorge mit KI
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 18. Dezember 2025 das Thema für den ersten landesweiten Bürgerrat beschlossen. Auf Vorschlag von CDU, SPD, Grünen und FDP lautet die Fragestellung: Generationsübergreifende Daseinsvorsorge - Wie können digitaler Fortschritt und der Einsatz von KI, auch wenn Krankheit oder Pflegebedarf eintreten, ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter unterstützen?
Der Bürgerrat soll dazu beitragen, die vielfältigen Perspektiven der Menschen in NRW zu diesen Fragestellungen einzubeziehen und gemeinsam Handlungsempfehlungen dazu zu erarbeiten, wie Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen mit Hilfe von technologischen Innovationen ihren Alltag verbessern können. "So kann Vertrauen in digitale Lösungen gestärkt, gesellschaftlicher Zusammenhalt gefördert und so können fortschrittliche Ansätze für eine moderne und gerechte Daseinsvorsorge entwickelt werden", heißt es im Beschluss.
Themenaspekte
Insbesondere sollen folgende Aspekte dieses Themas durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrates behandelt werden:
- Digitale Teilhabe und Vertrauen in digitale Werkzeuge für einen selbstbestimmten Alltag und in der Pflege
- Generationenfreundliches Wohnen und Nachbarschaften im städtischen und ländlichen Raum – Einsamkeit reduzieren und Teilhabe erhöhen
- Wohnortnahe Pflege und Versorgung für alle Menschen: Die Rolle von digitalen Technologien und künstlicher Intelligenz zur Unterstützung von Teilhabe und Selbstbestimmung
- Chancen und Grenzen beim Einsatz modernder Technologien in Vorbeugung und Pflege
- Einsatz digitaler Technologien zur Unterstützung einer Pflegeplatzsuche, die allen Bedarfen gerecht wird
"Wir freuen uns auf die Vorschläge"
Für die CDU erklärte der Abgeordnete Thomas Okos„Wir sind stolz darauf, dass wir den ersten Bürgerrat in Nordrhein-Westfalen fraktionsübergreifend auf den Weg gebracht und nun erfolgreich zum Abschluss geführt haben." Seine Fraktion freue sich auf die Vorschläge des Bürgerrates und sei gespannt auf die Impulse, die aus der Mitte der Gesellschaft kämen.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elisabeth Müller-Witt sagte, dass der Landtag mit dem Bürgerrat "ein zusätzliches Element unserer repräsentativen Demokratie schaffen" wolle. Die Losversammlung biete die Möglichkeit, Impulse aus einer repräsentativen Gruppe der Bevölkerung aufzunehmen. "So wird die Stimme der Gesellschaft hörbar und sichtbar. Diese Anregungen eröffnen neue Perspektiven, bereichern politische Entscheidungsprozesse und stärken zugleich die demokratische Teilhabe", so Müller-Witt.
"Bürgerrat schafft vertrauensvollen Raum"
Antje Grothus von den Grünen freut sich darüber, "dass sich der erste Bürgerrat dem Thema widmen wird, wie technologische Innovationen den Alltag von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen verbessern können". Der Bürgerrat schaffe einen vertrauensvollen Raum, in dem die Bürgerinnen und Bürger, die zufällig ausgewählt würden, ihre Lebenswirklichkeit, Erfahrungen und Bedarfe einbringen könnten.
Für den FDP-Abgeordneten Dirk Wedel ist es "gerade in Abwägungsfragen wie den Chancen und Risiken der Digitalisierung in der Pflege sinnvoll, mit Hilfe eines Bürgerrats neue Perspektiven herauszuarbeiten". Nur durch die Zufallsauswahl bei der Besetzung des Bürgerrates ohne Berücksichtigung persönlicher Betroffenheiten könnten unabhängiges Arbeiten garantiert und bisher unberücksichtigt gebliebene Sichtweisen herausgearbeitet werden.
Sitzungen von April bis Juni 2026
Vom 17. April bis zum 23. Juni 2026 treffen sich die Bürgerrat-Mitglieder an acht Sitzungstagen. Dem Bürgerrat sollen 80 Personen ab 16 Jahren angehören, die nach dem Zufallsprinzip aus allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes ausgelost werden. In ihrer Zusammensetzung soll die Losversammlung nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Gemeindegröße und höchstem Bildungsabschluss der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Abbild der Bevölkerung sein.
„Bei der Auswahl ist sicherzustellen, dass ein repräsentativer Ausschnitt der Bevölkerung unter Berücksichtigung u.a. von Lebenslagen (z.B. Schichtarbeitende, Alleinerziehende), Diversität und Inklusion zufällig ausgesucht wird“, heißt es im Einsetzugsbeschluss des Landtags vom 31. Januar 2025.
Handlungsempfehlungen für den Landtag
Nach einer maximal zehnwöchiger Beratung mit Sitzungen in Präsenz und digital soll der Bürgerrat dem Landtag seine Handlungsempfehlungen zur Beratung vorlegen. Zu den Bürgervorschlägen wird eine Aussprache unter Beteiligung aller Abgeordneter durchgeführt. Danach werden die Handlungsempfehlungen an den zuständigen Ausschuss des Landtags zur Beratung überwiesen.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Ergebnisse des Bürgerrates "angemessen veröffentlicht und zugänglich gemacht". Der Bürgerrat wird wissenschaftlich begleitet und auf die Einhaltung der Qualitätsstandards für Bürgerräte überprüft.
Bürgerräte von Enquetekommission empfohlen
Bereits 2021 hatte eine Enquetekommission des nordrhein-westfälischen Landtags die verstärkte Nutzung zufällig geloster Bürgerräte empfohlen. Durch das Losverfahren „finden unterschiedliche Ideen und Interessen stärker Eingang und es können sich auch Bürgerinnen und Bürger in den Prozess einbringen, die bei anderen - parlamentarischen und direktdemokratischen Verfahren - unterrepräsentiert sind“, hieß es seinerzeit im Kommissionsbericht.
Der Kommission hatten 13 Mitglieder aller Fraktionen sowie fünf sachverständige Mitglieder angehört. In neun Anhörungen und Beteiligungsformaten hatten mehr als 80 Sachverständige zum Thema „Subsidiarität und Partizipation“ Stellung genommen.
Parteien für Losdemokratie
Vor der NRW-Landtagswahl 2022 hatten sich u.a. SPD, Grüne und FDP für Bürgerräte augesprochen. In einer vom Verein „Mehr Demokratie“ durchgeführten Online-Veranstaltung hatten Landtagsabgeordnete von CDU, SPD, Grünen und FDP ebenfalls Bürgerräte befürwortet. Nach der Landtagswahl hatten CDU und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, „zu ausgewählten Themen zwei Bürgerräte (...) auf Landesebene zu erproben“.
Mehr Informationen
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