Gesetzentwurf zu Sterbehilfe nach Bürgerrat

11. April 2024
CESE

Nach einem Bürgerrat hat die französische Regierung am 10. April 2024 einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgelegt. Danach sollen aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe in Frankreich künftig unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.

Laut Gesetzentwurf muss der jeweilige Patient dabei mindestens 18 Jahre alt sein, die französische Staatsbürgerschaft besitzen oder sich dauerhaft und legal in Frankreich aufhalten. Zudem muss eine Prognose vorliegen, die die Krankheit als kurz- bis mittelfristig unheilbar einstuft. Weiterhin muss der Patient „voll zurechnungsfähig“ sein, was z.B. Patienten mit Alzheimer ausschließt. Außerdem muss ein Arzt, der den Patienten nicht regulär betreut hat, ihn für „geeignet“ erklären. Ist dies der Fall, darf sich der Patient die tödliche Dosis selbst injizieren. Wenn die Person dazu nicht in der Lage sind, wie dies insbesondere bei Menschen mit der Charcot-Krankheit der Fall ist, kann ein Dritter mit der Durchführung beauftragt werden.

Bürgerrat für Sterbehilfe

Ein Bürgerrat hatte sich am 2. April 2023 mit großer Mehrheit für die Legalisierung der Sterbehilfe ausgesprochen. 75,6 Prozent der Teilnehmer votierten dafür. Der Abschlussbericht der Losversammlung mit 67 Empfehlungen wurde mit einer Mehrheit von 92 Prozent angenommen. Er wurde am 3. April 2023 an Präsident Emmanuel Macron übergeben. Bis Ende des Sommers 2023 will dieser nun einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Palliativmedizin vorlegen.

Ein knappes Viertel der Bürgerrat-Mitglieder (23,2 Prozent) sprach sich gegen jede Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe aus. Unter den Befürwortern will ein Teil die aktive Sterbehilfe als absolute Ausnahme verstanden wissen. Ein anderer Teil stimmte für eine Wahlfreiheit zwischen aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid.

Für die Zulassung der Sterbehilfe hatte der Bürgerrat wichtige Leitplanken aufgesetellt. So darf es laut der Losversammlung keine Sterbehilfe geben, ohne dass der Patient zuvor eine gründliche Begleitung erhalten hat und jederzeit seinen Willen äußern konnte. "Die Urteilsfähigkeit der Person ist eine wesentliche Voraussetzung", betont der Bericht. Details bleiben jedoch ungeklärt. Was ist zu tun, wenn ein Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Da es hier keine Position mit Mehrheit gab, bleibt der Bürgerrat in dieser Frage unschlüssig.

"Derzeitiger Rahmen nicht angemessen"

Dasselbe gilt für die Öffnung der Sterbehilfe oder des assistierten Suizids für Minderjährige. "Die Meinungen sind nach wie vor sehr gespalten" zu diesem Thema, fasst der Abschlusstext zusammen. Der Bericht, der auch darauf achtet, die Minderheitenpositionen gegen eine aktive Sterbehilfe detailliert darzulegen, lässt also viel Raum für die Beurteilung durch den Gesetzgeber, obwohl weitreichende Zweifel an der derzeitigen Situation bestehen. Der derzeitige gesetzliche Rahmen zur Begleitung das Lebensendes sei nicht angemessen.

Die Bürgerrat-Teilnehmer machen für die schlechte Lage jedoch nicht nur die aktuelle Gesetzgebung verantwortlich. Sie betonten auch die konkreten Schwierigkeiten beim Zugang zu dem, was das bestehende Gesetz vorsieht, insbesondere ein ausreichendes Angebot an palliativmedizinischer Versorgung. In diesem Zusammenhang hebt der Bürgerrat die "alarmierende Situation" des französischen Gesundheitssystems hervor.

Aufruf zu "tiefgreifenden Veränderungen"

Die Bürgerrat-Mitglieder stellen fest, dass "die Gesetze über die Begleitung am Lebensende in Frankreich heute nur unzureichend bekannt sind und angewandt werden". Sie rufen zu "tiefgreifenden Veränderungen" auf. Dies gilt für die Palliativmedizin, aber auch für die Ausbildung von Fachkräften und die Information aller Menschen.

78 Prozent der Bürgerrat Teilnehmer sind der Ansicht, dass Ärzte und Pflegekräfte eine Gewissensklausel geltend machen können müssen, nicht aktiv Sterbehilfe leisten zu müssen. Wird von dieser Klausel Gebrauch gemacht, muss der Patient an eine andere Fachkraft verwiesen werden.

Recht auf Sterbebegleitung und Palliativmedizin

Die Bürgerrat-Mitglieder schlagen außerdem vor, ein "einklagbares Recht auf Sterbebegleitung und Palliativmedizin" gesetzlich zu verankern und die dafür notwendigen Mittel nach dem Prinzip "Was immer es auch kostet" bereitzustellen. Außerdem sollten Forschungsarbeiten zur besseren Linderung von Schmerzen finanziert und die Begleitung von Sterbenden durch Psychologen ausgebaut werden.

Ein Kollektiv aus 13 Berufsverbänden, die zusammen nach eigenen Angaben zwei Drittel des medizinischen Pflegepersonals in Frankreich vertreten, erklärten in Reaktion auf den Abschlussbericht: "Die Legalisierung eines in welcher Form auch immer medizinisch verabreichten Todes würde den Begriff der Pflege in sein Gegenteil verkehren."

"Negatives Signal"

Eine Liberalisierung des Gesetzes sei außerdem ein sehr negatives Signal in Richtung der schwächsten Menschen der Gesellschaft und ihrem Umfeld. Bereits am 1. April 2023 hat die französische Nationale Ärztekammer erklärt, die Beteilung von Ärzten an der aktiven Sterbehilfe abzulehnen, "da der Arzt den Tod nicht absichtlich durch die Verabreichung eines tödlichen Mittels herbeiführen darf". Die französischen Bischöfe bekräftigten während ihrer Frühjahrsvollversammlung in Lourdes Anfang April 2023 ihre Ablehnung jeglicher Form der aktiven Sterbehilfe. 

Der Bürgerrat zur Sterbehilfe in Frankreich hatte am 9. Dezember 2022 begonnen. Präsident Emmanuel Macron hatte in seinem Wahlkampf versprochen, die Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren, ähnlich wie in Belgien oder in der Schweiz. „Ich bin überzeugt davon, dass wir etwas tun müssen, da es unmenschliche Situationen gibt“, sagte er. Bis Mitte März 2023 soll der Bürgerrat Empfehlungen zur Sterbehilfe in Frankreich formulieren.

Bürgerrat ein Abbild der Bevölkerung

Organisiert wurde der Bürgerrat vom Conseil économique, social et environnemental (Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat, CESE), der dritten Parlamentskammer Frankreichs. Fachleute versorgten die Teilnehmer mit den notwendigen Informationen. Die Losversammlung mit 185 Teilnehmern wurde nach den Kriterien Alter, Geschlecht, Bildung, Wohnort und Beruf so zusammengestellt, dass sie ein Abbild der Bevölkerung darstellt. Der jüngste Teilnehmer war 20, der älteste 87 Jahre alt.

Um Teilnehmer für den Bürgerrat zu gewinnen, hatte das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Harris Interactive zufällig generierte Telefonnummern (85 % Handys und 15 % Festnetz) angewählt und die Angerufenen zur Teilnahme an der Losversammlung eingeladen.

Leitungsgremium gebildet

Zur Leitung des Bürgerrates hatte der CESE ein Gremium unter dem Vorsitz von CESE-Mitglied Claire Thoury gebildet. Dem Leitungsausschuss gehörten CESE-Mitglieder, Mitglieder des Nationalen Ethikrats, eine auf Gesundheitsethik spezialisierte Philosophin, ein Mitglied des Nationalen Zentrums für Palliativmedizin und Sterbebegleitung, Experten für Bürgerbeteiligung und Bürger an, die am nationalen Klima-Bürgerrat teilgenommen hatten. Der Leitungssausschuss hat die methodische Qualität des Verfahrens gesichert und auf die Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Neutralität geachtet. Er hat sich bis Ende März 2023 wöchentlich getroffen.

Insgesamt haben die Bürgerrat-Mitglieder in neun dreitägigen Sitzungen miteinander über das Thema Sterbehilfe beraten. Der CESE hatte den Bürgerrat-Teilnehmern für ihre Arbeit eine Aufwandsentschädigung von 2.500 Euro brutto gezahlt. Zusätzlich wurden verlorene Arbeitsstunden mit 11 Euro pro Stunde ausgeglichen. Auch wurden die Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung übernommen. Außerdem wurde eine Zulage für Kinderbetreuung gezahlt.

Informationen für Bürgerrat-Mitglieder

Das Nationale Zentrum für Palliativmedizin und das Ende des Lebens (Centre national des soins palliatifs et de la fin de vie, CNSPFV), eine dem Gesundheitsministerium unterstellte öffentliche Einrichtung, hatte für die Bürgerrat-Mitglieder ein umfangreiches Informationspaket zusammengestellt. Auf hundert Seiten fanden sich dort auf wahren Fällen basierende Patientengeschichten, die es den Bürgerrat-Teilnehmern ermöglichen sollten, sich mit dem bestehenden gesetzlichen Rahmen vertraut zu machen. Auch sollte die Information dazu dienen, Begriffe wie Patientenverfügung, „unvernünftige Hartnäckigkeit“ bei der Patientenbehandlung und Behandlungsverweigerung zu verstehen und die Organisation und Praxis der Patientenversorgung zu erklären.

Hinzu kamen grundsätzliche Informationen wie Schlüsselzahlen und Infografiken, eine historische Zeitleiste, ein Überblick über die Gesetzgebung in anderen Ländern sowie Informationen zur medikamentösen Behandlung. Außerdem hatten die Bürgerrat-Teilnehmer Internetlinks zu wichtigen Quellen wie Gesetzestexten, Stellungnahmen und Berichten erhalten.

Gespräche mit Experten und Pflegekräften

Die Bürgerrat-Mitglieder konnten auch mit Experten wie dem ehemaligen Abgeordneten Alain Claeys sprechen, der Mitverfasser des 2016 beschlossenen Gesetzes zum Lebensende war. Auch gab es eine Anhörung von Fachleuten etwa vom Nationalen Ethikbeirat oder von internationalen Experten, die die in ihren Ländern bestehenden Regeln erläutert haben.

Außerdem konnten sich die Bürgerrat-Teilnehmer mit Pflegekräften im weitesten Sinne - Ärzten, aber auch Krankenschwestern oder Pflegehelfern - und Betreuern von unheilbar Kranken austauschen, die ihren Alltag darstellten.

Bürgerrat "informiert die Regierung"

Im Januar und Februar 2023 hatten die gelosten Bürger über das Gehörte und ihre Fragen und Meinungen dazu beraten. Im März 2023 hatte die Losversammlung dann ihre Empfehlungen formuliert. Das Bürgerrat-Verfahren wurde gemeinsam mit den Bürgern gestaltet. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, das Arbeitsprogramm anzupassen, indem sie einen bestimmten Experten oder eine bestimmte Organisation anhören oder sogar einen Besuch in einer Gesundheitseinrichtung oder im Ausland organisieren konnten.

Die Empfehlungen des Bürgerrates sollen laut Premierministerin Elisabeth Borne „dazu dienen, die Regierung zu informieren". Sie versichert, dass die Teilnehmer "über die Folgemaßnahmen zu ihrer Arbeit informiert" und "über die Berücksichtigung ihrer Überlegungen und Empfehlungen unterrichtet" werden. Im Gegensatz zum 2020/21 durchgeführten Klima-Bürgerrat hatte die Losversammlung zur Sterbehilfe kein Gesetzgebungskomitee, das die Bürgerrat-Vorschläge in Gesetzesform hätte gießen können.

Debatten in den Regionen

Während des Präsidentschaftswahlkampfs hatte Macron versprochen, "der Nationalversammlung oder dem Volk die Entscheidung zu unterbreiten, den Weg, der empfohlen wird, zu Ende zu gehen".

Parallel zu den Beratungen im Bürgerrat fanden in den Regionen des Landes Debatten statt, um alle Bürger zu erreichen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren und die Herausforderungen, die mit der Sterbehilfe verbunden sind, zu erkennen. Außerdem hatte sich die Regierung auch mit den Abgeordneten und Senatoren über das Thema ausgetauscht. Bis Ende 2023 sollen dadurch Präzisierungen und Weiterentwicklungen des gesetzlichen Rahmens entstehen.

"Ruhige und informierte Debatte"

Die Debatte sollte "jedem unserer Mitbürger die Gelegenheit geben, sich mit diesem Thema zu befassen, sich zu informieren, sich die gemeinsamen Überlegungen zu eigen zu machen und zu versuchen, sie zu bereichern. Die dafür notwendige Zeit wird zur Verfügung gestellt, und es muss alles dafür getan werden, die richtigen Bedingungen für eine geordnete, ruhige und informierte Debatte zu schaffen", hieß es in einer Pressemitteilung des Élysée-Palastes.

Obwohl die Ermöglichung der Sterbehilfe bei den Parteien in Frankreich auf breite Zustimmung trifft, lehnen sehr konservative Abgeordnete und die katholische Kirche diese weiterhin ab. Gegner der Sterbehilfe halten so etwa die Palliativmedizin in Frankreich für zu unzureichend, um die Sterbehilfe zu erlauben. Die Palliativmedizin bekämpft die Auswirkungen lebensverkürzender Erkrankungen.

"Wesentliche Grenzüberschreitung"

Zu den kritischen Stimmen zählt auch Jean Leonetti, Arzt und Co-Autor des aktuellen Gesetzes. „Ich bin für die Debatte an sich, denn der Tod ist ein Tabu in der westlichen Welt“, sagt er. Doch bei der Beihilfe zur Selbsttötung handele es sich um eine wesentliche Grenzüberschreitung. Auch kritisiert er, dass die Antwort schon feststehe, noch bevor der Bürgerrat die Arbeit aufgenommen habe. Der Präsident habe ein entsprechendes Gesetz ja schon versprochen.

Der Rat der christlichen Kirchen in Frankreich (CECEF) hatte am 5. Dezember 2022 eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Die französischen Vertreter der katholischen, protestantischen und orthodoxen Glaubensgemeinschaften schreiben darin: "Die Würde einer menschlichen Gesellschaft besteht darin, das Leben bis zum Tod zu begleiten und nicht darin, den Tod zu erleichtern." Sie betonen die Aufmerksamkeit, die der "Person selbst in ihrer Würde, ihrem einzigartigen und unschätzbaren Wert" gewidmet werden müsse. Es gehe darum, sich in einer Haltung des Mitgefühls, des Zuhörens und des Wohlwollens um ihn zu kümmern".

"Der Mensch ist ein Beziehungswesen"

"Der Mensch ist ein Beziehungswesen", heißt es weiter. Die Freiheit des Einzelnen dürfe nicht mit Individualismus verwechselt werden. Dabei wird insbesondere der Begriff der Solidarität und der gegenseitigen Abhängigkeit der Menschen in der Gesellschaft hervorgehoben. Niemand sei der alleinige Eigentümer seines Lebens; seine Entscheidungen zählen auch für andere.

Derzeit bildet das Claeys-Leonetti-Gesetz den Rahmen für das Lebensende unheilbar kranker Menschen in Frankreich. Das Gesetz, das 2016 nach einer ersten Fassung aus dem Jahr 2005 verabschiedet wurde, verbietet Sterbehilfe, ermöglicht jedoch eine "tiefe und kontinuierliche Sedierung bis zum Tod" bei unheilbar kranken Menschen mit sehr großem Leiden, deren Lebensprognose "kurzfristig" in Gefahr ist.

Das Gesetz sieht den Behandlungsabbruch bei "unvernünftiger Hartnäckigkeit" vor: Auf Wunsch des Patienten können Behandlungen "abgebrochen" werden, wenn sie "unnötig oder unverhältnismäßig erscheinen oder keine andere Wirkung haben als die künstliche Aufrechterhaltung des Lebens". Wenn der Patient seinen Willen nicht äußern kann, muss die Entscheidung von den Ärzten "kollegial" getroffen werden.

Ethikrat: "Sterbehilfe erlauben"

Der nationale Ethikrat hatte in einer am 13. September 2022 veröffentlichten Erklärung empfohlen, die aktive Sterbehilfe zu erlauben, allerdings "unter bestimmten strengen Bedingungen". Eine Neuregelung des Gesetzes zum Lebensende müsse untrennbar mit einer Verstärkung der Palliativmedizin verbunden werden und bestimmten ethischen Kriterien folgen. Diese Möglichkeit sollte nach Ansicht des Nationalen Ethikrats volljährigen Personen offenstehen, die an einer schweren, unheilbaren Krankheit leiden, die therapieresistente physische oder psychische Leiden hervorruft und mittelfristig zum Tod führt. Der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe müsse von einer Person ausgesprochen werden, die über ihre autonome Entscheidungsfähigkeit verfüge und die ihren Wunsch informiert und wiederholt ausspreche.

Der Ethikrat sieht aber auch eine Ungleichheit, wenn diejenigen, die physisch zu diesen Bedingungen nicht in der Lage seien, aus dem Geltungsbereich des Gesetzes fielen: „Der Rat überlässt es dem Gesetzgeber, die geeignetste Vorgehensweise zur Regelung dieser Situationen zu bestimmen, wenn er sich dieses Themas annimmt“, heißt es wörtlich in der Erklärung. Acht Mitglieder des Ethikrats hatten einen Vorbehalt zur Stellungnahme des Gremiums geäußert.

Präsident kündigt Gesetzentwürfe an

Präsident Emmanuel Macron hatte am 8. Januar 2024 angekündigt, zwei Gesetzentwürfe in das Parlament einzubringen. Der erste wird sich mit dem Ausbau der Palliativmedizin im ganzen Land befassen. Der zweite Entwurf hat die Sterbehilfe zum Thema. Er wurde am 10. April 2024 von der Regierung vorgelegt.

Die Sterbehilfe findet in Frankreich breite Unterstützung. Im Februar 2022 sprachen sich in einer Umfrage 94 Prozent der Befragten für die Legalisierung der Sterbehilfe für Menschen mit extremem und unheilbaren Leiden und 84 Prozent für die Legalisierung der Unterstützung bei Selbsttötungen aus. 

Dem Nationalinstitut für demografische Studien (Ined) zufolge gibt es jedes Jahr zwischen 2000 und 4000 Fälle illegaler Sterbehilfe, während Zehntausende Menschen diese im Ausland in Anspruch nehmen.

Bürgerrat auf Jersey für Sterbehilfe

Auf der britischen Kanalinsel Jersey hatte ein Bürgerrat im Frühjahr 2021 mit großer Mehrheit für eine Änderung des Gesetzes zur Sterbehilfe gestimmt. 78,3 Prozent der Bürgerrat-Teilnehmer votierten dafür, dass Sterbehilfe für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden sollte. Dabei sollen allerdings strenge Regeln eingehalten werden. Eine Mehrheit von 69,6 Prozent war auch der Meinung, dass die Sterbehilfe auch für Menschen mit einer unheilbaren Krankheit oder unerträglichem Leiden verfügbar sein sollte. 22 Prozent vertraten die Meinung, dass diese Möglichkeit auf unheilbar Kranke beschränkt werden sollte.

Am 24. November 2021 hatte das Insel-Parlament die Legalisierung der Sterbehilfe grundsätzlich gebilligt. 2022 fand eine weitere Debatte über das Verfahren und Sicherheitsregeln statt. 2023 wird über einen Gesetzesentwurf diskutiert und abgestimmt.

Zweiter nationaler Bürgerrat in Frankreich

Der Bürgerrat zur Sterbehilfe in Frankreich war die zweite nationale Losversammlung des Landes. Im Juni 2020 hatte ein ebenfalls von Präsident Macron einberufener 150-köpfiger Klima-Bürgerrat 149 Empfehlungen beschlossen. Diese beinhalteten in einem 500seitigen Bürgergutachten weitreichende Vorschläge für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen, Handel und Ernährung. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollte der CO2-Ausstoß des Landes bis 2030 um 40 Prozent reduziert werden. Kritiker hatten bzgl. der Umsetzung der Empfehlungen moniert, dass nicht einmal zehn Prozent der Vorschläge des Bürgerrates umgesetzt würden.

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