Besserer Nichtraucherschutz nach Bürgerforum

26. November 2025
Servicestelle Dialogische Buergerbeteiligung BW

Nach einem zufällig gelosten Bürgerforum hat die Landesregierung von Baden-Württemberg am 25. November 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnichtraucherschutzgesetzes zur Beratung im Landtag auf den Weg gebracht.

Das Bürgerforum fordert eine Erweiterung des Nichtraucherschutzes. 51 zufällig ausgesuchte Bürgerinnen und Bürger hatten vom 5. bis 26. Juli 2025 über dieses Thema beraten. Es ging darum, eine Änderung des Landesgesetzes vorzubereiten. Am 29. Juli 2025 hatte ein Sprecherteam die gemeinsame Stellungnahme an Gesundheitsminister Manfred Lucha und Staatsrätin Barbara Bosch übergeben.

Ausweitung des Nichtraucherschutzes in Außenbereichen

Das Bürgerforum begrüßt die Erneuerung des Gesetzes. In seiner Stellungnahme spricht das Bürgerforum sich für eine Ausweitung des Nichtraucherschutzes in Außenbereichen aus. Nicht nur an Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie Kinderspielplätzen, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, sondern auch in

  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
  • Sportstätten, Freibäder, Badeseen, Zoos,
  • Biergärten, Open-Air-Veranstaltungen sowie
  • in den Eingangsbereichen aller öffentliche zugänglichen Einrichtungen.

Zudem spricht sich das Bürgerforum dafür aus, dass zukünftig in Bier-, Wein- und Festzelten das Rauchen unterbleiben sollte. In Gaststätten und Diskotheken solle es keine Rauchernebenräume mehr geben. Auch in der Außengastronomie spricht sich eine Mehrheit der Bürginnen und Bürger für Rauchverbote aus, aber ebenso für den Erhalt von Shisha-Bars und Raucherkneipen.

Fundierte Meinungsbildung

Stephanie Wagner-Haas, Forumsmitglied und Teil des Sprecherteams, betont: “Uns ist deutlich geworden, dass Menschen, die besonderen Schutz brauchen, oftmals nicht den Gefahren durch Passivrauchen ausweichen können. Das sollte geändert werden.“

Hannes Adam, ebenfalls Vertreter des Bürgerforums, lobt den Prozess. „Jede Altersgruppe, also die Breite der Demographie war gut vertreten“, stellt er fest. „Der Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern hat aus meiner Sicht sehr zu einer fundierten Meinungsbildung beigetragen.“

Beteiligungsscoping und Online-Beteiligung

Dem Bürgerforum war ein sogenanntes Beteiligungsscoping vorgeschaltet. Damit hatte am 22. Juli 2024 die Dialogische Bürgerbeteiligung begonnen. Dabei wurden knapp 20 Verbände und Interessengruppen aus ganz Baden-Württemberg angehört. Ergebnis des Beteiligungsscopings war eine im Vergleich zur ursprünglichen Version der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung BW ergänzte Themenlandkarte. 

Die Öffentlichkeit konnte diese Themenlandkarte vom 26. Juli bis zum 16. August 2024 online auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg kommentieren. Insgesamt waren 774 Kommentare und 37.186 Bewertungen auf dem Beteiligungsportal des Landes eingegangen. Die Fragen für die Online-Beteiligung lauteten: Welche Themen fehlen in der Themenlandkarte? Was müssen wir ergänzen? Auch die Liste mit möglichen Fachleuten für das Bürgerforum konnte ergänzt und kommentiert werden.

Themenlandkarte erstellt

So entstand eine Themenlandkarte, mit den Aspekten, die im Bürgerforum behandelt wurden. Das waren zum Beispiel die Orte, an denen das Rauchen erlaubt sein soll. Auch der Kinder- und Jugendschutz, das Thema Gesundheit allgemein sowie die Interessen von Gastronomen und Veranstaltern wurden besprochen.

Parallel zum Bürgerforum äußerten sich 35 Verbände im Rahmen der regulären Anhörung zur Gesetzesänderung, 116 Verbände hatten die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Normales Gesetzgebungsverfahren ergänzt

„Das übliche Gesetzgebungsverfahren bleibt unverändert“, betonte der Leiter der Servicestelle Bürgerbeteiligung BW, Ulrich Arndt zum Start des Bürgerforums. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hatte einen sogenannten Anhörungsentwurf erstellt, auf den die Regierungskoalition aus Grünen und CDU sich verständigt hatte. Der Ministerrat hatte ihn formal am 8. Juli 2025 beschlossen. Es folgt die Anhörung von Verbänden. Außerdem konnte die gesamte Bevölkerung den Gesetzentwurf auf dem Beteiligungsportal des Landes kommentieren.

Die Besonderheit des Verfahrens bestand darin, dass das Bürgerforum parallel zur Verbändeanhörung und zur Online-Bürgerbeteiligung beraten hatte. „Die zufällig ausgelosten Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten neben dem Gesetzentwurf ein breites Spektrum an Meinungen vorgestellt bekommen. Das reichte vom strengsten Gesundheitsschutz bis hin zu einem sehr liberalen Ansatz. Aufgabe der Forumsmitglieder war es, die vorgebrachten Themen und Sichtweisen nach ihrer Wichtigkeit und Relevanz zu ordnen. 

Abbild der Bevölkerung

Für das Bürgerforum wurden im ersten Schritt insgesamt 7.500 Personen aus 15 Kommunen in Baden-Württemberg durch die Servicestelle Bürgerbeteiligung zufällig ausgewählt und angeschrieben. Die 15 Kommunen wurden ebenfalls aus den vier Regierungspräsidien des Landes mit Blick auf die unterschiedlichen Gemeindegrößen zufällig ausgelost.

Anhand der Rückmeldungen der angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger wurde das Bürgerforum endgültig zusammengesetzt. Da 450 Personen Interesse an einer Teilnahme hatten, hatte das Los entschieden. Die Zusammensetzung der Losversammlung entsprach der Verteilung der Landesbevölkerung zwischen den Regierungspräsidien, unterschiedlichen Altersgruppen und Menschen mit unterschiedlichen Bildungsabschlüssen und mit und ohne Migrationshintergrund.

51 Forumsmitglieder

Am Bürgerforum hatten insgesamt 51 Personen teilgenommen. Die ältesten Teilnehmenden waren im Jahr 1953 geboren, die jüngsten im Jahr 2008. Sie kamen aus den Kommunen Aspach, Ebhausen, Erbach, Gemmingen, Gutach, Karlsruhe, Meßkirch, Mosbach, Reutlingen, Rheinau, Rheinfelden, Sternenfels, Waiblingen und Weinstadt.

Das geloste Forum hatte insgesamt viermal, davon zweimal online. Die letzte Sitzung fand am 26. Juli 2025 statt. Für ihre Teilnahme hatten alle Forumsmitglieder eine Aufwandsentschädigung von 250 Euro erhalten.

Gesetzesänderung in Landtag eingebracht

Am 25. November 2025 hatte der Ministerrat grünes Licht für die Einbringung des überarbeiteten Landesnichtraucherschutzgesetzes zur parlamentarischen Beratung in den Landtag gegeben.

Mit der Novelle sollen insbesondere Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und chronisch Erkrankte deutlich besser vor den Gesundheitsrisiken des Passivrauchens geschützt werden. Neu in dem Gesetz ist unter anderem, dass sich der Nichtraucherschutz nicht mehr nur auf klassische Tabakprodukte beschränkt. Auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Erzeugnisse - unabhängig vom Nikotin- oder Cannabis-Gehalt - werden künftig einbezogen.

Kernpunkte der Neuregelung

Die Kernpunkte der Neuregelung sind:

  • Aufnahme von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichem in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
  • Grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Rauchverbot im Freien auf öffentlichen Kinderspielplätzen sowie an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Ebenso darf auf Schulhöfen nicht mehr geraucht werden.
  • Die vom Bürgerforum und in der Anhörung angeregte Ausweitung von Rauchverboten auf bestimmte Außenbereiche wie Zoos, Freizeitparks und Freibäder wurde in den Gesetzesentwurf aufgenommen - mit der Möglichkeit der Ausweisung klar abgegrenzter Raucherbereiche.
  • Ausnahmen sind weiterhin möglich, aber insgesamt klarer und restriktiver gefasst.
  • Die Landesregierung hat im Bereich der Gastronomie unterschiedliche Interessen, Güter und Bedürfnisse abgewogen. So darf in der Gastronomie und in Diskotheken weiterhin in Rauchernebenräumen geraucht werden, der Zutritt zu Rauchernebenräumen wird allerdings nur volljährigen Personen gestattet. Bereits am Eingang des Betriebs muss verpflichtend auf die Existenz eines Rauchernebenraums hingewiesen werden.
  • Der Gesetzesentwurf sieht auf Empfehlung des Bürgerforums und aus der Anhörung eine Erhöhung der Bußgeldobergrenzen bei Verstößen gegen das Rauchverbot auf bis zu 200 Euro vor, bei Wiederholungen auf bis zu 500 Euro.

Ein Teil der Vorschläge des Bürgerforums wurde damit in den aktuellen Gesetzesentwurf aufgenommen, andere wie ein Rauchverbot in Bierzelten und in der Außengastronomie nicht.

Austausch mit Bürgerforum

Unmittelbar im Anschluss an die Ministerratssitzung tauschten sich Gesundheitsminister Manne Lucha und Barbara Bosch, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, mit dem Bürgerforum aus. „Uns war es ein Anliegen, im persönlichen Gespräch mit den Mitgliedern des Bürgerforums auf ihre Stellungnahme und ihre Anregungen einzugehen“, betonte die Staatsrätin.

„Dieses Gesetz ist ein Gemeinschaftswerk, ein Beispiel für die Politik des Gehörtwerdens. Die Beiträge aus Zivilgesellschaft und Verbänden haben unseren Entwurf noch stärker und klarer gemacht“, sagte Minister Lucha. „Ich möchte mich im Namen der Landesregierung ausdrücklich bei allen Mitgliedern des Bürgerforums bedanken. Ihr Engagement, Ihre Zeit und Ihre sachkundigen, konstruktiven Beiträge haben den Gesetzentwurf mitgeprägt. Das war gelebte Bürgerbeteiligung auf höchstem Niveau.“

"Sternstunde"

Von einer „Sternstunde“ sprach Ulrich Arndt, der Leiter der Servicestelle Bürgerbeteiligung. Gerade die Tatsache, dass es nicht alle Vorschläge der Bürger in den Gesetzesentwurf geschafft haben sei positiv. Das zeige den Menschen, wie Politik funktioniert. Und das „haben nach dem Gespräch auch alle verstanden“.

Der Gesundheitsminister habe das Bürgerforum mit der „politischen Realität konfrontiert“, sagte Arndt. Er habe erklärt, dass an manchen Stellen auch Interessen der Gastronomie mitberücksichtigt werden müssten, es Kompromisse habe geben müssen, „ganz ohne Schönwetter-Sprech“. Dabei habe er nicht nur als Gesundheitsminister sondern als Vertreter der „gesamten Regierung gesprochen“, so Arndt.

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